Wenn ein Student aus Kenia sich für das Studium tatsächlich in Deutschland aufhält, ist dies ausreichend für eine Aufenthaltsgenehmigung, so das VG Berlin. Der Aufenthaltstitel dürfe nicht davon abhängig gemacht werden, dass das Studium zwingend in Präsenz erbracht werden muss.
Mehr lesenWer seit über 34 Jahren studiert, muss sich selbst um seine Miete kümmern. Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nicht.
Mehr lesenDer Hamburger Straßenverkehr sei schon für nicht behinderte Autofahrer sehr anspruchsvoll und sollte ihr erspart werden, hieß es in der Ablehnung einer Kfz-Beihilfe, die eine schwerbehinderte angehende Studentin für ein behindertengerechtes Fahrzeug begehrte. Dem SG Lüneburg gefiel das nicht.
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