Das Studentenwerk Osnabrück durfte einem Teil seiner Beschäftigten eine tarifvertragliche Zulage zahlen. Die damit verbundenen höheren Ausgaben hätten keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt des Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK), entschied das Verwaltungsgericht Osnabrück und gab der Klage des Studentenwerks gegen die Beanstandung der Zulagenpraxis durch das MWK statt.
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