Mittwoch, 23.4.2025
Ein Stromzähler, mehrere Mieter: Im Zweifel muss die Vermieterin zahlen

In einer Mehrzimmerwohnung mit nur einem Energiezähler ist die Vermieterin Vertragspartnerin des Energielieferanten – auch ohne schriftlichen Vertrag, entschied der BGH. Sie habe bewusst verhindert, dass der Verbrauch den Mietern zugeordnet werden könne.

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