Freitag, 22.4.2022
Messstellenbetreiber müssen Einbau digitaler Stromzähler rechtzeitig ankündigen

Für den Einbau digitaler Stromzähler dürfen Messtellenbetreiber nur Termine ankündigen, die nach der Kundeninformation frühestens drei Monate vor dem geplanten Zähleraustausch liegen. Das gilt auch für vom Messstellenbetreiber mit dem Rollout der Zähler beauftragte Unternehmen, wie das Landgericht Münster am 27.01.2021 nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden hat (Az.: 024 O 36/21).

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