Das Gericht der Europäischen Union hat die erweiterten Befugnisse der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) zum Erlass von Einzelfallentscheidungen über grenzübergreifende Angelegenheiten bestätigt. So dürfe die Agentur Vorschläge der Übertragungsnetzbetreiber abändern, um ihre Vereinbarkeit mit dem EU-Energierecht zu gewährleisten, ohne dabei an etwaige Konsens-Punkte der nationalen Regulierungsbehörden gebunden zu sein.
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