Montag, 17.7.2023
Beleidigung in Bayern: Streitschlichtung bei Klage auf Schmerzensgeld immer nötig

Für Schmerzensgeldansprüche wegen einer Beleidung außerhalb von Presse und Rundfunk ist in Bayern eine obligatorische Streitschlichtung erforderlich. Dies gilt dem Landgericht München I zufolge auch dann, wenn sie nachträglich klageerweiternd geltend gemacht werden. Das LG hat allerdings die Revision zugelassen.

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