Der Bundestag hat vergangene Woche diverse weitgehende Verschärfungen im Terrorismusstrafrecht beschlossen – und sich dabei einiger Tricks bedient. Das schade nicht nur dem Ansehen des Parlamentarismus, sondern der Demokratie insgesamt, kritisiert Mark A. Zöller.
Mehr lesenDas BayObLG hielt § 184b Abs. 3 StGB a.F., der für den Besitz von Kinderpornografie eine Mindeststrafe von einem Jahr vorsah, für verfassungswidrig, rief aber nicht das BVerfG an, weil es die Gültigkeit der Norm als nicht entscheidungsrelevant ansah. Damit verletzte es das Recht auf den gesetzlichen Richter, so das BVerfG.
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