Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Begründung und Bewertung einer Entscheidung des Landgerichts Braunschweig über die Aussetzung der Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung beanstandet. So hätte das LG nicht trotz Zweifeln an der künftigen Straffreiheit des Angeklagten eine günstige Prognose annehmen dürfen. Das LG muss nun erneut über die Frage der Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung entscheiden.
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