Montag, 25.8.2025
Quadratwurzelmaßstab gilt: Was die Straßenreinigung sehr großer Grundstücke kosten darf

Kommunen können Straßenreinigungsgebühren nach dem sogenannten Quadratwurzelmaßstab bemessen, ohne dass es für sehr große Grundstücke in Ortsrandlage eine Kappungsgrenze oder eine Billigkeitsregelung in der Satzung braucht. Laut OVG Lüneburg verstößt das nicht gegen die Abgabengerechtigkeit.

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