Eine über 150 Jahre alte Straße ist ohne eine Widmung nicht ohne Weiteres öffentlich. Dass weder die Gemeinde noch die Anwohner jemals etwas offiziell gemacht hatten, steht dem nicht unbedingt im Weg. Die Öffentlichkeit muss – irgendwie geartet - positiv feststehen, fordert das OVG Münster.
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