Warburg Bank: Keine Steuerrückerstattungen im Cum-Ex-Verfahren
Bereits im November hatte das FG Hamburg eine Klage der Hamburger Warburg Bank gegen Steuerrückforderungen des Fiskus in Höhe von 155 Millionen Euro in einem Cum-Ex-Verfahren abgewiesen. Jetzt liegen die Urteilsgründe vor.
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