Dienstag, 6.2.2024
Warburg Bank: Keine Steuerrückerstattungen im Cum-Ex-Verfahren

Bereits im November hatte das FG Hamburg eine Klage der Hamburger Warburg Bank gegen Steuerrückforderungen des Fiskus in Höhe von 155 Millionen Euro in einem Cum-Ex-Verfahren abgewiesen. Jetzt liegen die Urteilsgründe vor.

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