Donnerstag, 21.10.2021
Büro-/Organisations-Bonus und Förderprovision für Vermögensberater steuerfrei

Büro- und Organisations-Boni und Förderprovisionen für selbstständige gebundene Vermögensberater unterliegen der Umsatzsteuerbefreiung für Vermittlungsleistungen. Sie stellten mit Blick auf den Bezug zu den einzelnen Vermittlungsgeschäften eine Aufstockung der Grundprovision für die erzielten Gruppenumsätze dar und seien kein Entgelt für den Aufbau eines Strukturvertriebs, entschied das Finanzgericht Niedersachsen.

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