Wer bei Livesport-Übertragungen die Zeitlupen erstellt, kann selbstständig sein. Das LSG Bayern verwies darauf, dass der Mann keinem Drehbuch folgen musste, sondern sich die Szenen selber aussuchen konnte. Auch trage er das unternehmerische Risiko bei Spielabsagen.
Mehr lesenDie erstmalige Wahl von Arbeitnehmervertretern zum Aufsichtsrat in einer bislang aufsichtsratslosen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist ohne vorherige Durchführung des aktienrechtlichen Statusverfahrens nichtig. Laut Bundesarbeitsgericht ist das Statusverfahren Voraussetzung für die Wahl. Das Verfahren sei selbst bei unstreitigem Wechsel des Mitbestimmungsregimes durchzuführen.
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