Mittwoch, 7.6.2023
Rücksichtnahme auf Nachbarn bei wild abfließendem Wasser

Eine übliche landwirtschaftliche Nutzung, die den Wasserabfluss eines Feldes ändert, stellt keinen unzulässigen Eingriff nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Das Gesetz muss nach Ansicht des Bundesgerichtshofs einschränkend ausgelegt werden. Gleichwohl müssten Landwirte auf ihre Nachbarn Rücksicht nehmen, soweit dies im Rahmen des Anbaus möglich sei.

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