Ackerfurchen für Kartoffelanbau
Ein Landwirt wurde von seinen Nachbarn auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Hintergrund war Starkregen im Jahr 2014, der zwei Mal zum Wassereintritt im Keller ihres Hauses geführt hatte. Nach Ansicht der Eigentümer war eine Umstellung auf Kartoffelanbau auf einem höher gelegenen Feld die Ursache: Im Gegensatz zum früheren Getreideanbau seien beim Setzen der Kartoffeln – wie üblich – Ackerfurchen angelegt worden. Da diese in Richtung des Gefälles ausgerichtet worden seien, sei wesentlich mehr Wasser quer über einen Wirtschaftsweg in eine Kuhle auf einem benachbarten städtischen Grundstück geleitet worden. Der sich dort bildende Teich habe dann das Wasser durch die Kellermauern gedrückt. Das LG Mönchengladbach wies die Klage ab, was vom OLG Düsseldorf bestätigt wurde: Möglicherweise habe der Kartoffelanbau zu einer Verstärkung des Wasserabflusses geführt. Eine Haftung nach § 37 Abs. 1 S. 2 WHG i. V. m. § 823 Abs. 2 BGB komme nicht in Betracht – zum Schutz des Anbaus gerade in hügeligen Gegenden müssten Bauern vor Haftung geschützt sein. Der BGH verwies den Fall an das OLG zurück.
Erlaubte Nutzung – mit Einschränkungen
Der III. Zivilsenat stellte sich dabei im Grundsatz hinter das OLG. Zwar bestehe nach § 37 Abs. 1 S. 2 WHG eine Verpflichtung, für tiefer liegende Grundstücke nachteilige Änderungen des Wasserabflusses zu unterlassen, aber die Norm müsse jedenfalls für solche Veränderungen einschränkend ausgelegt werden, die aus üblicher landwirtschaftlicher Nutzung resultierten. Die Karlsruher Richter entschieden damit einen Streit, der nach Einführung des WHG im Jahr 2010 entstanden war, im Sinne der schon früher bestehenden Rechtsprechung. Sie hoben allerdings hervor, dass trotzdem die Verpflichtung besteht, auf Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Dies führe zwar nicht dazu, dass auf bestimmte Pflanzen oder Anbauarten verzichtet werden müsse. Sei aber beispielsweise die Ausrichtung der Ackerfurchen ohne Bedeutung für die Kultivierung – was hier unter anderem geprüft werden müsse – könne man über eine Haftung nachdenken.