Die Bundesregierung möchte mehr Tierwohl durch Stallumbau gewährleisten und hat dazu einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der eine baurechtliche Privilegierung für Unternehmen vorsieht, die ihre Stallanlagen umbauen wollen. Die gestern zu einer Anhörung des geplanten Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes geladenen Sachverständigen übten aus verschiedenen Gründen viel Kritik.
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