Mittwoch, 14.10.2020
Karlsruher SC konnte Agenturvertrag mit Sportrechte-Vermarkter Lagardère nicht kündigen

Der Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix e. V. (KSC) konnte seinen Vertrag mit der Sportrechte-Vermarktungsagentur Lagardère Sports Germany GmbH (inzwischen Sportfive) nicht wirksam kündigen und muss ihr daher Schadenersatz leisten. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe am 14.10.2020 entschieden und die Vorinstanz bestätigt.

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