Wenn dem Rum der Alkohol fehlt, ist es kein Rum mehr. Dem würden wohl kaum jemand widersprechen. Das heißt aber noch lange nicht, dass der Hersteller solch ein Getränk mit "This is not Rum" bewerben dürfte. Für das OLG Hamburg ist das eine unzulässige Anspielung auf geschützte Spirituosen.
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