Weil sein neues Auto acht Zentimeter zu hoch war, schrieb ein Nutzer einer Duplex-Garage ein Hinweisschild, wonach niemand die Hebebühne ganz hochfahren sollte. Ein anderer Nutzer tat genau das – und das Glasdach war Geschichte. Das LG Waldshut-Tiengen sieht die Verantwortung beim Eigentümer.
Mehr lesenDas LG Hamburg stellt klar: Wer eine Segelyacht über Winter einlagert, darf auf eine sorgfältige Verwahrung vertrauen. Eine pauschale Abwälzung des gesamten Risikos auf den Eigner in den AGB hält vor Gericht nicht. Denn: Den Lagerhalter treffen Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
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