Weil er keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis hat, muss der Bikesharing-Anbieter nextbike im Land Berlin seine – insgesamt 6.500 – Mietfahrräder unverzüglich aus dem öffentlichen Straßenraum entfernen. Ein Eilantrag des Fahrradverleihers blieb vor dem VG Berlin erfolglos.
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