Verlängert sich der Vertrag stillschweigend, kann das teuer werden – zu teuer. Der BGH erklärte eine solche AGB-Klausel eines Datingportals für unwirksam, wenn die Belastung für Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich steigt. Gekündigt werden darf trotzdem nicht jederzeit.
Mehr lesenAb 1. Juli 2024 kann die Wohnungswirtschaft Kosten für den Betrieb von Breitbandnetzen nicht mehr auf Mieter umlegen und erhält ein Sonderkündigungsrecht für langfristige Bezugsverträge mit Telekommunikationsunternehmen. Diese sind vor dem BVerfG mit Eilanträgen gescheitert.
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