Freitag, 21.11.2025
Unfall bei geschäftlicher Ski-Auszeit ist kein Arbeitsunfall

Der Geschäftsführer eines Unternehmens verletzte sich auf einem viertägigen Event, zu dem er von einem Geschäftspartner eingeladen worden war, bei einer Ski-Abfahrt. Das ist kein Arbeitsunfall, sagt das SG Hannover, der Freizeitcharakter stehe im Vordergrund.

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