Zu spät am Gate, weil bei der Sicherheitskontrolle genau ein Schalter geöffnet war: Ein Ehepaar verpasste das Boarding. Den Reisepreis bekommen sie dennoch nicht zurück, so das AG München. Eine langsame Sicherheitskontrolle am Flughafen sei dem Reiseveranstalter nicht zuzurechnen - und außerdem hätten die beiden sich vordrängeln können.
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