Ein Knopf, der jeweils nur die Kollegin im anderen von zwei Sex-Work-Apartments alarmiert, reicht für den Betrieb eines Kleinbordells nicht aus. Dass der Betreiber bei einer Untersagung "andere Mittel und Wege" finden würde, schüchterte das VG Köln nicht ein: Die Erlaubnis ist weg.
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