Donnerstag, 4.12.2025
Zu wenig Persönlichkeit: "Miss Moneypenny" nicht geschützt

Sekretariatsdienste dürfen mit den Bezeichnungen "Moneypenny" oder "My Moneypenny" beworben werden. Die Nutzungsrechte an den James-Bond-Filmen verletzt das nicht, da dem Namen der Filmfigur "Miss Moneypenny" kein Werktitelschutz zukommt, so der BGH. Dafür sei die Figur zu charakterschwach.

Mehr lesen