Es besteht auch dann kein Anspruch auf Zahlung von Negativzinsen aus einem Schuldscheindarlehen, wenn zwar eine Zinsobergrenze, aber keine Zinsuntergrenze vereinbart worden ist. Das gesetzliche Leitbild der Darlehensvorschriften kenne keine negativen Zinsen, entschied heute der Bundesgerichtshof.
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