Ein Ehepaar konnte auf seiner Schiffsreise in Schottland einige Wahrzeichen nicht besichtigen, weil der Kaledonische Kanal nicht befahrbar war. Das LG Frankfurt am Main sprach ihnen 25% Reisepreisminderung zu. Auch in einem zweiten Fall gab es Geld für Reisende - wegen einer Fehlinformation der Flug-Hotline.
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