Ein Gastwirt hatte eine alte – manipulierbare – Kasse benutzt. Das Finanzamt nahm dies zum Anlass, seine Erlöse komplett zu schätzen und kam auf vier Mal so hohe Einnahmen. Der BFH verlangt vom FG eine genauere Prüfung einiger Einwendungen des Gastronomen, die Schätzung könne unverhältnismäßig sein.
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