Montag, 23.9.2024
Salary- oder Equity-Partner? Kein Anfechtungsgrund für Mandatsvertrag

Ein Anwaltsvertrag kann nicht wegen arglistiger Täuschung angefochten werden, weil der sachbearbeitende Rechtsanwalt zwar nach außen hin als Partner der Kanzlei auftritt, aber tatsächlich ein bloßer Salary-Partner ist. Nach Ansicht des KG gibt es keinen Qualitätsunterschied zwischen den beiden. 

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