Aufsätze und Kommentarfundstellen, die es nicht gibt, Rechtsprechung zu völlig anderen Sachverhalten: Ein Anwalt hatte einen offenkundig mit KI geschriebenen Schriftsatz eingereicht – fürs AG Köln ein Berufsrechtsverstoß. Jetzt diskutieren Juristen: Ist das so? Und hat er sich gar strafbar gemacht?
Mehr lesenDer Kommentar eines Käufers "Versandkosten Wucher!!" in einem Bewertungsprofil der Internetplattform eBay ist zulässig. Der Bundesgerichtshof entschied am Mittwoch, dass der Verkäufer keinen Anspruch auf Entfernung der negativen Bewertung hat. Unzulässig sei allein eine Bewertung, die auf Schmähkritik hinauslaufe. Das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von eBay enthaltenes "Sachlichkeitsgebot" bedinge keinen über die Abwehr von Schmähkritik hinausgehenden vertraglichen Schutz.
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