Donnerstag, 6.2.2025
Teure Liebe zur Papierakte: Kopierkosten für 7.000 Seiten werden nicht erstattet

Weil er keinen Laptop hatte, druckte ein Pflichtverteidiger eine über 7.000 Seiten umfassende Akte aus. Die Kopierkosten wollte er erstattet haben. Für eine Dokumentenpauschale bestehe aber wegen der Digitalisierung – bis auf Ausnahmefälle – kein Anlass mehr, erklärte das OLG Nürnberg.

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