Weil er keinen Laptop hatte, druckte ein Pflichtverteidiger eine über 7.000 Seiten umfassende Akte aus. Die Kopierkosten wollte er erstattet haben. Für eine Dokumentenpauschale bestehe aber wegen der Digitalisierung – bis auf Ausnahmefälle – kein Anlass mehr, erklärte das OLG Nürnberg.
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