Freitag, 11.10.2024
Rollstuhlrampe verwehrt: Vermieterin muss Entschädigung zahlen

Über zwei Jahre weigerte sich eine Wohnungsbaugesellschaft, für einen behinderten Mieter eine Rollstuhlrampe am Mietobjekt zu erlauben. Dafür hat das LG Berlin II sie wegen einer Diskriminierung nach dem AGG zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 11.000 Euro verurteilt.

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