Donnerstag, 6.4.2023
Richter in Hessen können Ruhestand hinausschieben

Auch in Hessen können Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte nun ihren Ruhestand per Antrag bis zum vollendeten 68. Lebensjahr hinausschieben. Wie das Landesjustizministerium mitteilte, ist die vom Landtag im März verabschiedete Änderung des Hessischen Richtergesetzes nunmehr in Kraft getreten. Zur Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit sei das Hinausschieben als Anspruchsregelung ausgestaltet.

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