Der Protest vor der geschlossenen Imam-Ali-Moschee in Frankfurt Rödelheim darf vorerst weitergehen. Das VG Frankfurt a. M. hat die Mahnwachen, Kundgebungen und gemeinsamen Gebete als Versammlungen eingeordnet – der religiöse Charakter schade nicht unbedingt.
Mehr lesenDas BVerfG hält die kirchliche Selbstbestimmung hoch, die der EuGH zuvor eingeschränkt hatte. Ein neuer Ultra-vires-Skandal? Zum Glück nicht, denn Karlsruhe windet sich geschickt aus der Bredouille.
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