Donnerstag, 23.1.2025
Ohne Gepäck in die Arktis: Reisende dürfen mindern

Wird bei einer Pauschalreise das Gepäck beim Hinflug zu spät ausgeliefert und steht es deswegen bei der Reise (hier: einer Arktiskreuzfahrt) nicht zur Verfügung, so liegt ein Reisemangel vor, der laut LG München II zur Minderung des Reisepreises berechtigt.

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