Nimmt ein Beteiligter mit gerichtlicher Erlaubnis per Videokonferenz an einem Gerichtstermin teil und geschieht das von einem Ort aus, den das Gericht ausdrücklich bestimmt hat (hier: die Kanzlei seines Anwalts), wird dieser Ort kostenrechtlich zum "Gerichtsort". Reisekosten dorthin und sogar Übernachtungskosten sind zu erstatten.
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