Eine Familienflugreise von München über Zürich nach Dubai musste in der Schweiz abgebrochen werden, weil die zwei Familienhunde nicht im Passagierflugzeug nach Dubai weiterfliegen durften. Die Klage des Reisebüros auf Zahlung von 3.743,20 Euro für Flug und Vermittlung hat das Amtsgericht München kürzlich abgewiesen, weil die Familie die Wichtigkeit des Hundetransports von Anfang an klar kommuniziert habe.
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