Montag, 4.11.2024
Merkel "dumme Schlampe" genannt: Strafbarkeit hängt nicht von Follower-Zahl ab

Wer eine Person "im politischen Leben des Volkes" in den sozialen Medien beleidigt, macht sich nach § 188 StGB strafbar. Auf eine bestimmte Reichweite des Beitrags – etwa eine bestimmte Anzahl von Followern – kommt es nicht an. Entscheidend sei allein der Inhalt der Äußerung, so das OLG Zweibrücken.

Mehr lesen