Montag, 6.3.2023
BGH bestätigt Unterbringung eines Reichsbürgers in Psychiatrie

Weil er unter Wahnvorstellungen leidet und deswegen für die Allgemeinheit gefährlich ist, muss ein Anhänger der sogenannten Reichsbürgerbewegung in ein psychiatrisches Krankenhaus. Der Bundesgerichtshof hat ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Oldenburg bestätigt. Der Reichsbürger war unter anderem wegen versuchter Anstiftung zum Totschlag angeklagt gewesen.

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