Mittwoch, 13.9.2023
Kein Geld zurück wegen Regenzeit: Reisender muss sich übers Wetter am Urlaubsort selbst informieren

Wer während der Regenzeit in Ecuador Urlaub macht, kann den Reisepreis nicht wegen Nebels und Starkregens mindern. Ein Reisender müsse sich selbst über das Klima vor Ort informieren, entschied das OLG Frankfurt am Main. Der Reiseveranstalter müsse hierüber nicht aufklären.

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