Eine Frau buchte für sich und ihren Partner eine Ecuador-Privatrundreise für Mitte bis Ende Dezember 2021. Mit dem Urlaub war das Paar unzufrieden: Von Landschaft und Tierwelt habe es wegen des schlechten Wetters wenig zu sehen bekommen. Die Frau wollte die für die Reise gezahlten 18.000 Euro deswegen um 6.000 Euro mindern. Das Landgericht sprach dem Paar gut 800 Euro zu – allerdings nur wegen eines ausgefallenen Ausflugs und Lärmbelästigungen.
Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatten die Reisenden jetzt auch nicht mehr Erfolg. Der Veranstalter einer Reise hafte grundsätzlich nicht für "die im Zielgebiet herrschenden Wetterverhältnisse und klimatischen Gegebenheiten". Er müsse vor Vertragsschluss auch nicht auf Regenzeiten hinweisen. Hierüber könne man sich im Internet einfach informieren, so der Senat.
Reisebeschreibung war in Ordnung
Auch dass die Reise recht teuer war, begründe keine besondere Beratungspflicht. Maßgeblich für den Reisepreis sei die Ausgestaltung als exklusive Privatreise mit Gabelflug gewesen. Die Reisebeschreibung habe auch keine Aussagen zu Umgebung, Landschaft oder Tierwelt enthalten, die die klagende Urlauberin dann witterungsbedingt nicht hätte wahrnehmen können.