Montag, 5.6.2023
Keine Aufklärung wirtschaftlicher Verhältnisse bei Regelbuße

Wird für eine Ordnungswidrigkeit die Regelbuße laut Katalog verhängt, muss das Gericht regelmäßig keine näheren Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen treffen. Das OLG Saarbrücken dehnt seine diesbezügliche Rechtsprechung auch auf höhere Geldbußen aus. Anderes sei es, falls Vortrag des Betroffenen oder andere Erkenntnisse Anlass zu Nachfragen böten.

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