Das LG Potsdam hatte der Initiative "Potsdam – Stadt für alle" im Eilverfahren verboten, über einen internationalen Erdölhändler zu berichten, der vor Ort in ein millionenschweres Immobilienprojekt investieren will. Die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde war nun erfolglos - sie sei schon nicht zulässig, so das BVerfG.
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