Der Streit um Äußerungen des hessischen Ministerpräsidenten über die AfD ist vor dem Staatsgerichtshof des Landes auszutragen. Die Verwaltungsgerichte sind unzuständig und die vom Landesverband der Partei dort angestrengte Klage daher unzulässig, so das VG Wiesbaden.
Mehr lesenAuch wenn ein Gericht rechtlich sehr zweifelhaft verfährt, nimmt dies einer Verweisung nach § 17a GVG noch nicht ihre Bindungswirkung. Laut BGH kommt eine Durchbrechung der Bindungswirkung allenfalls bei extremen Verstößen in Betracht. An einem solchen fehlte es laut BGH im entschiedenen Fall.
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