Über 100.000 Löschungen, 90%ige Erfolgsquoten – so wirbt "Bewertungshelden" im Kampf gegen negative Online-Bewertungen. Laut Kleingedrucktem geht es hier zwar nicht um Rechtsdienstleistungen, potenzielle Kunden würden aber in die Irre geführt, meint das OLG Frankfurt.
Mehr lesenDas OLG Hamburg hat einem Lösch-Service per einstweiliger Verfügung seine Praxis, Bewertungen auf Internetportalen zu beanstanden, wegen Verstoßes gegen das RDG als unlauter untersagt. Es handle es sich um eine Rechtsdienstleistung, da eine Einzelfallprüfung erforderlich sei.
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