Müssen Mitgliedstaaten zu erstattende Einfuhr- oder andere Abgaben auch dann ab dem Zeitpunkt ihrer Entrichtung verzinsen, wenn die Erhebung nicht auf einem später für unionsrechtswidrig erklärten Rechtsetzungsakt beruhte, sondern auf einer fehlerhaften Anwendung des Unionsrechts durch die Behörden? Dies möchte das Finanzgericht Hamburg wissen und hat den Europäischen Gerichtshof zum Umfang des unionsrechtlichen Zinsanspruchs angerufen.
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