Wer mit mehr als 50 km/h in einer 30er-Zone erwischt wird, kann sich nicht auf seine besonders schwache Blase berufen. Ob Windeln oder "einfaches Einnässen" – das AG Dortmund sieht zahlreiche Alternativen zur Verkehrssünde.
Mehr lesenDie Beschilderung sei zu verwirrend, meinte ein rasender Pkw-Fahrer und hoffte, um ein Bußgeld und ein Fahrverbot herumzukommen. Das OLG Frankfurt a.M. zweifelte stattdessen mit deutlichen Wort an den kognitiven Fähigkeiten des Mannes und ließ ihn abblitzen.
Mehr lesenWer vor einer Polizeikontrolle flüchtet, schafft eine Gefahrenquelle, so das KG, und ist für seine Verletzungen selbst verantwortlich. Ein Beamter wurde daher – nachdem das AG Berlin-Tiergarten ihn zunächst verurteilt hatte – vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen.
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