Donnerstag, 21.11.2024
Anerkannte Flüchtlinge dürfen nach Italien zurückgeführt werden

Deutschland darf anerkannte Flüchtlinge nach Italien abschieben – zumindest, wenn sie alleinstehend, erwerbsfähig und nicht-vulnerabel sind. Denn dann drohen ihnen aus Sicht des BVerwG in Italien keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen.

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