Mittwoch, 25.3.2026
Traumatisierter Leichenumbetter: LSG muss erneut entscheiden

Sind Leichenumbetter besonders hohen psychischen Belastungen ausgesetzt? Womöglich schon, sagt das BSG und eröffnet damit die Perspektive, Posttraumatische Belastungsstörungen künftig auch bei Leichenumbettern als Wie-Berufskrankheit anzuerkennen.

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Freitag, 23.6.2023
PTBS als Berufskrankheit bei Rettungssanitätern anerkennungsfähig
Eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) bei Rettungssanitätern kann laut Bundessozialgericht als "Wie-Berufskrankheit" anerkannt werden, auch wenn sie nicht zu den in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgezählten Berufskrankheiten gehört. Rettungssanitäter seien einem erhöhten Risiko der Konfrontation mit traumatisierenden Ereignissen ausgesetzt. Diese Einwirkungen seien abstrakt-generell Ursache einer PTBS. Mehr lesen