Eine horizontale Verlustausgleichsbeschränkung geht auch bei Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften der Anwendung des sogenannten "Progressionsvorbehalts" vor. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Für nach DBA steuerfreie Einkünfte sei §
32b EStG zwar eröffnet. Die Ermittlung des nach dieser Vorschrift besonderen Steuersatzes knüpfe allerdings an die Einkünfteermittlung an und habe auch insoweit entsprechende Verlustausgleichsbeschränkungen zu berücksichtigen.
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